IT für Finanzdienstleister und ihre IT-Dienstleister: DORA im Griff

Seit Januar 2025 gilt DORA – und wirkt weit über Banken und Versicherer hinaus: Das Informationsregister ist Jahresroutine geworden, Art. 30 schreibt Vertragsinhalte für IKT-Dienstleister vor, und die Anforderungen wandern die Dienstleisterkette entlang. Betroffen sind damit zwei Gruppen: beaufsichtigte Finanzunternehmen im Mittelstand – und jeder IT-Dienstleister, der für sie arbeitet.

sector7 bedient beide Seiten aus einer Hand: Wir halten Register und Nachweise aktuell, gleichen Verträge gegen Art. 30 ab – und arbeiten selbst strukturell in dem Rahmen, den DORA von Providern verlangt: dokumentierter Betrieb, definierte Incident-Prozesse, geprüfte Wiederherstellung. Die regulatorischen Anforderungen des Finanzsektors kennen wir aus Projekten – bis hin zum Schwachstellenmanagement-Design für eine deutsche Großbank.

Was für Finanzdienstleister zählt

  1. B-09 Regulatorik & Compliance DORA-Betroffenheit klären, Informationsregister pflegen, Art.-30-Vertragsklauseln abgleichen – für Finanzunternehmen wie für deren IT-Dienstleister, die plötzlich Klauselkataloge auf dem Tisch haben.
  2. B-06 Business Continuity & Resilience DORA Art. 12 verlangt Backup-Richtlinien und periodische Wiederherstellungstests auf getrennte Systeme – exakt unsere Praxis: Veeam-basiert, geo-redundant, mit Protokoll statt Versprechen.
  3. B-05 Managed Services & Support Ein Betrieb, der Auditfragen standhält: Monitoring rund um die Uhr, dokumentierte Änderungen, Reports, die Ihre Dienstleistersteuerung direkt verwenden kann – zum monatlichen Festpreis.
  4. B-04 Cyber Security & Sicherheit Meldeprozesse mit engen Fristen brauchen Erkennung, die funktioniert: gehärtete Perimeter, kontrollierte Zugänge und Monitoring, das Auffälligkeiten sichtbar macht, bevor sie meldepflichtig werden.

DORA: zwei Rollen, ein Rahmen

Als Finanzunternehmen müssen Sie Ihr IKT-Risikomanagement, Ihr Informationsregister und Ihre Dienstleisterverträge im Griff haben – die Aufsicht sammelt die Register inzwischen jährlich ein. Als IT-Dienstleister eines Finanzunternehmens erben Sie die Pflichten vertraglich: Auditrechte, Exit-Strategien, Unterstützung bei Vorfällen. Wir klären zuerst, welche Rolle Sie einnehmen, und machen Sie dann nachweisfähig – mit Maßnahmen, die real wirken, statt Papier für den Prüfer.

Sprechen wir über IT für Finanzdienstleister.