IT für KRITIS und Energiewirtschaft: reguliert, überwacht, belastbar

Für Energieversorger und andere KRITIS-Einrichtungen ist Cybersicherheit keine Vertragsklausel, sondern Gesetz: Das BSIG 2025 verlangt Registrierung, Risikomanagement nach verbindlichem Katalog und Meldungen binnen 24 Stunden – bei besonders wichtigen Einrichtungen unter proaktiver Aufsicht des BSI. Und die Pflichten strahlen aus: Auch Dienstleister und Zulieferer regulierter Einrichtungen bekommen Sicherheitsanforderungen weitergereicht.

Dieses Umfeld ist für uns kein Neuland, sondern laufende Praxis: Zu unseren Referenzen gehört ein mehrjähriges Engagement bei einem kommunalen Energieversorger – F5-Landschaft, Next-Gen-Firewalls und Datacenter-Infrastruktur in KRITIS-relevanten Bereichen, Sicherheitskonzepte nach BSI- und ISO-27001-Anforderungen, seit 2025 ergänzt um die unternehmensweite KI-Strategie.

Was für KRITIS & Energie zählt

  1. B-04 Cyber Security & Sicherheit Perimeter, Segmentierung, kontrollierte Zugänge und Monitoring – aufgebaut nach den Maßstäben, die in KRITIS-Umgebungen geprüft werden, und betrieben mit der Dokumentationstiefe, die Aufsicht und Auditoren erwarten.
  2. B-03 Netzwerk & Connectivity Leittechnik, Office-IT und externe Anbindungen gehören in getrennte Zonen mit kontrollierten Übergängen. Wir planen und betreiben segmentierte Netze, in denen ein Vorfall im Büro nicht die Versorgung erreicht.
  3. B-09 Regulatorik & Compliance NIS-2-Betroffenheit, Registrierung, Maßnahmenkatalog, Meldewege – wir setzen die Pflichten technisch und organisatorisch um und halten die Nachweise aktuell, auch als externer ISB.
  4. B-06 Business Continuity & Resilience Wiederanlauf ist in der Versorgung keine IT-Kennzahl, sondern Versorgungssicherheit. Business-Impact-Analyse, geo-redundante Sicherung und geübte Notfallpläne machen den Ernstfall beherrschbar.
  5. B-05 Managed Services & Support Betrieb mit 24/7-Monitoring, nachvollziehbaren Änderungen und Reports, die in Ihre Compliance-Nachweise einfließen – als Ergänzung Ihrer internen IT, nicht als Ablösung.

NIS-2 für direkt regulierte Sektoren: Pflicht mit Aufsicht

Energie gehört zu den am strengsten regulierten NIS-2-Sektoren: Registrierung beim BSI, Risikomanagement nach § 30, Meldekaskade 24 Stunden / 72 Stunden / ein Monat, persönliche Pflichten der Geschäftsleitung nach § 38. Wir kennen beide Perspektiven – die der regulierten Einrichtung und die des Dienstleisters, der ihre Anforderungen erfüllt. Von der Betroffenheitsanalyse über die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs bis zur laufenden Nachweispflege kommen bei uns Beratung und Technik aus einer Hand.

Sprechen wir über IT für KRITIS & Energie.