IT für Kommunen, kommunale Unternehmen und Bundesstellen

Der öffentliche Sektor kauft IT-Sicherheit inzwischen unter neuen Vorzeichen. Seit Dezember 2025 gilt das NIS-2-Umsetzungsgesetz: Die kommunale Kernverwaltung ist in Nordrhein-Westfalen mangels Landesgesetz nicht direkt verpflichtet – rechtlich selbständige kommunale Unternehmen, von den Stadtwerken über den Verkehrsbetrieb bis zum Entsorger, fallen bei Erreichen der Schwellenwerte dagegen unmittelbar unter das BSI-Gesetz. Das BSI hat das im März 2026 für Kommunen und kommunale Betriebe klargestellt. Und spätestens seit dem Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen, der 72 Kommunen über Monate lahmlegte, ist die Frage nicht mehr, ob Verwaltungen zum Ziel werden.

Wir treten dabei nicht gegen Ihren kommunalen IT-Dienstleister an. Die Fachverfahren, das Bürgerportal, die Dokumentenablage bleiben, wo sie sind. Wir arbeiten an den Schichten darunter und daneben, die im Ernstfall entscheiden: Perimeter und Netztrennung im eigenen Haus, kontrollierte Zugänge mit zweitem Faktor, ein Sicherungsweg, der auch dann trägt, wenn der Dienstleister selbst betroffen ist – und ein geübter Notfallplan statt einer Ordnerablage. Genau diese Schichten waren es, über die der Angriff in Südwestfalen lief: ein erratenes Passwort, kein zweiter Faktor, eine ungepflegte VPN-Appliance.

Für Bundesstellen bringen wir zwei Dinge mit, die selten zusammenkommen: Unsere Engineers sind VS-NfD-belehrt und haben Projekterfahrung in eingestuften Umgebungen des Verteidigungssektors – und wir betreiben unsere Systeme auf eigener Infrastruktur in Deutschland, mit eigenem Serverpark und eigenem IP-Adressraum, bis hin zu selbst gehosteten Sprachmodellen. Verträge auf EVB-IT-Basis sind für uns Normalfall, nicht Sonderfall; als spezialisierter Partner arbeiten wir auch als Unterauftragnehmer in bestehenden Losen.

Was für Kommunen & Behörden zählt

  1. B-04Cyber Security & SicherheitDer Angriff in Südwestfalen lief über ein erratenes Passwort, einen fehlenden zweiten Faktor und eine ungepflegte VPN-Appliance. Genau daran arbeiten wir: gehärteter Perimeter, kontrollierte Zugänge mit zweitem Faktor, gepflegte Fernwartung und ein Sicherheitsbetrieb, der Auffälligkeiten meldet, bevor sie zur Verschlüsselung werden.
  2. B-03Netzwerk & ConnectivityVerwaltungsnetz, Fachnetz, Leittechnik und Gastzugänge gehören in getrennte Zonen mit kontrollierten Übergängen – über Rathaus, Bauhof, Schulen und Betriebshöfe hinweg. Wir planen und betreiben segmentierte Netze und sichere Standortkopplungen, damit ein Vorfall in einer Liegenschaft nicht die ganze Verwaltung erreicht.
  3. B-06Business Continuity & ResilienceEin zweiter, unabhängiger Sicherungsweg ist für Kommunen die wichtigste Einzelmaßnahme: Veeam-basierte, unveränderbare Sicherungen auf geo-redundante eigene Ziele, getestete Wiederherstellung und ein geübter Notfallplan – ausdrücklich zusätzlich zu dem, was Ihr Dienstleister sichert, und nicht in derselben Umgebung.
  4. B-09Regulatorik & ComplianceWir klären zuerst nüchtern, welche Ihrer Einheiten NIS-2-pflichtig sind und welche nicht – Kernverwaltung, Eigenbetrieb, Beteiligung. Danach arbeiten wir dort, wo eine Pflicht besteht, gegen den Maßnahmenkatalog, und dort, wo keine besteht, gegen das IT-Grundschutz-Profil „Basis-Absicherung Kommunalverwaltung“. Auf Wunsch auch als externer ISB.
  5. B-05Managed Services & SupportBetrieb mit 24/7-Monitoring, nachvollziehbaren Änderungen und Reports, die in Ihre Nachweise und in Ihre Dienstleistersteuerung einfließen – als Ergänzung Ihrer internen IT und Ihres Zweckverbands, nicht als deren Ablösung, zur planbaren monatlichen Pauschale.

NIS-2 in der Kommune: Kernverwaltung nein, Stadtwerke ja

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Für die kommunale Ebene hat der IT-Planungsrat auf eine bundesweite Ausdehnung verzichtet; ob die Pflichten auch Kreise und Gemeinden erreichen, entscheidet jedes Land selbst – in Nordrhein-Westfalen gibt es dafür bislang kein Landesgesetz. Rechtlich selbständige kommunale Unternehmen sind davon unberührt: Sie fallen bei Erreichen der Schwellenwerte direkt unter das BSI-Gesetz. Wir klären zuerst, welche Ihrer Einheiten betroffen sind und welche nicht, und arbeiten dort, wo eine Pflicht besteht, gegen den Maßnahmenkatalog – und dort, wo keine besteht, gegen das IT-Grundschutz-Profil „Basis-Absicherung Kommunalverwaltung“, das die kommunalen Spitzenverbände genau für diesen Fall geschrieben haben. Eine Pflicht ist nicht die Messlatte für Sicherheit; sie ist nur der Teil davon, der geprüft wird.

Sprechen wir über IT für Kommunen & Behörden.